Aufnahme von Neupatienten
Wir erhalten fortlaufend Anfragen mit der Bitte um die Aufnahme in die hausärztliche Behandlung durch unsere Praxis.
Leider reichen unsere aktuellen Kapazitäten jedoch nicht aus, um weitere Patienten unmittelber anzunehmen und dabei weiterhin die erforderliche Behandlungsqualität zu gewährleisten. Wir sind derzeit in erster Linie bemüht, die bestehende Warteliste „abzuarbeiten“. Da dies jedoch auf absehbare Zeit nicht vollständig möglich sein wird, führen wir auch diese Liste derzeit nicht fort.
Sollten Sie dennoch Interesse haben, so bitten wir Sie, sich zu einem späteren Zeitpunkt an uns zu wenden.
Wir werden an dieser Stelle über den aktuellen Stand informieren.
Grippe- und Coronaimpfung
Auch in dieser Saison bieten wir wieder Impfungen gegen Grippe und Corona an.
Diese können wie im letzten Jahr auch gleichzeitg verabreicht werden.
Um die Impfungen effektiv durchführen zu können und die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, hierfür einen Termin bei uns zu vereinbaren (persönlich oder telefonisch).
Wer sollte sich impfen lassen ?
(Quelle: STIKO/Kassenärztliche Bundesvereinigung):
Die Grippeimpfung ist vorgesehen für:
- Personen ab 60 Jahren
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, beispielsweise
chronische Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten, chronische Krankheiten der Atmungsorgane, HIV-Infektion, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie vergleichbar schwere chronische neurologische Erkrankungen, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhtem Risiko infolge eines Grundleidens ab erstem Schwangerschaftsdrittel)
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
- Personen mit beruflich bedingten Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter Gefährdung, zum Beispiel bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim medizinischen Personal
Die Empfehlungen für die Corona- Auffrischimpfung sind ähnlich:
- Über 60-Jährige
- Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt, Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
E-Rezept
Seit Januar 2024 ist das E-Rezept der Standard bei Verordnungen von Medikamenten bei gesetzlich Versicherten.
Hier kurz das Wichtigste:
Das E-Rezept gibt es bislang nur für gesetzlich Versicherte. Die Regelung gilt außerdem nur für „Kassenrezepte“ und für die meisten Privatrezepte, die gesetzlich Versicherten ausgestellt werden, aber nicht für Hilfsmittel, Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Betäubungsmittelrezepte („BtM“-Rezepte).
Ihre Versichertenkarte muß i.d.R. vor Erstellung von E-Rezepten einmal im Quartal in der Praxis eingelesen worden sein.
Sie erhalten bei der Erstellung eines E-Rezeptes keinen Papierausdruck, sondern können Ihr Medikament direkt in einer Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen, bzw. dort, falls nicht vorhanden, bestellen.
Wichtig ist, daß wir Ihre Rezeptbestellungen in unserer Praxis (telefonisch, per Webseite oder persönlich) wie bisher bearbeiten und überprüfen müssen, d.h. wir planen dafür weiterhin in der Regel eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen ein - daran ändert sich durch das E-Rezept also nichts. Beachten Sie dies bitte bei der Bestellung von Folgerezepten. Sollten Sie nach 2 Werktagen in der Apotheke nicht alle bestellten Medikamente ausgehändigt bekommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Denken Sie bitte auch daran, daß das genannte Vorgehen nur für „Kassenrezepte“ gilt (s.o.). Sollten andere Verordnungen/Rezepte bestellt worden sein, müssen diese weiterhin abgeholt werden.
Die Abholung von Kassenrezepten in der Praxis ist also nicht mehr erforderlich.
Wenn Rezepte bei einem Sprechstundentermin ausgestellt wurden, sind diese in der Regel umgehend verfügbar, und können sofort in der Apotheke abgeholt werden.
Terminvergabe über die Webseite
Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen ist es uns leider derzeit nicht möglich, die Vergabe von Terminen über die Webseite anzubieten. Wir bitten daher, diese auf telefonischem Weg (oder ggf. persönlich) mit unseren Mitarbeiterinnen zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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